Mainz, den 10.02.2021
Das Fahrrad nimmt einen immer größer werdenden Teil der privaten Mobilität ein,
Ob als schnelles, umweltfreundliches Verkehrsmittel im Alltag oder als Sportgerät.
Dank Elektro-Unterstützung sind auch Steigungen oder größere Entfernungen kein Hindernis mehr.
Mit zunehmendem Wert der Räder, sei es E-Bike, Pedelec oder ein klassisches Fahrrad, wird die Frage nach einer angemessenen Absicherung laut.
Ihre private Haftpflichtversicherung leistet bei Schäden an Dritten, die Sie mit Ihrem Fahrrad verursachen.
Fahrraddiebstahl ist oft über die Hausratversicherung abgedeckt. Die Versicherungshöhe variiert stark. Bis zu € 10.000,– deckt zum Beispiel die Haftpflichtkasse in ihren neuen Tarifen ab, dies ohne Nachtzeitklausel, also ohne zeitliche Einschränkung, in der das Fahrrad innerhalb von verschlossenen Räumen untergebracht sein muss. Andere Anbieter haben oft eine Prozentregelung zur Versicherungssumme oder es können spezielle Fahrradklauseln eingeschlossen werden.
Aber was ist mit Schäden ?
Je höher der Wert des Zweirades, desto eher lohnt es sich, diesen Wert auch zu schützen.
Einen umfassenden Schutz incl. Schäden am eigenen E-bike, Pedelec oder Fahrrad bieten die Fahrrad-Kaskoversicherungen der Ammerländer oder auch der Waldenburger Versicherungen. Diese Schäden können zb. durch Unfälle oder Sturz, Vandalismus oder Brand, Hagel oder Überschwemmungen verursacht werden. Auch Schäden am Akku und der Elektronik aufgrund von Feuchtigkeit sind so versicherbar.
Zudem gibt es bei der Ammerländer einen Fahrradschutzbrief mit erweiterten Assistance Leistungen.
Er bietet zb. Pannenhilfe, Mieträder oder Fahrradrücktransport bei Defekten unterwegs.
Die Beiträge richten sich nach dem angegebenen Wert des Rades.
Was müssen und sollten Sie tun, um den Ärger im Schadenfall zu minimieren ?
Bewahren Sie die Rechnung gut auf, notieren Sie die Rahmennummer und die genaue Motorbeschreibung, machen Sie Fotos ihres Zweirades.
Das Zweirad muss immer mit einem angemessenen Schloss (kein Zahlenschloss) gesichert werden.
Geben Sie den Wert bei der Versicherung immer incl. Anbauten, wie Licht, Gepäcksystem und Schloss an.
Ein Diebstahl muss umgebend bei der Polizei und bei der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.
Auf diese Weise versicherbar sind klassische Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h.
Sog. Speed-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h brauchen eine eigene Versicherung incl Kennzeichen und sind weder über ihre private Haftpflicht noch über die Fahrradkasko-Versicherung abgedeckt.