Die Krankenhauszusatzversicherung der AXA ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung,
je nach Tarif um:
- Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten
- Unterbringung in Ein- oder Zweitbettzimmer
- Freie Krankenhauswahl ( eines Hauses mit Kassenzulassung)
- Erstattung von Leistungen über die Höchstsätze der Gebührenordung
- medizinisch notwendige Krankentransporte
- Krankenhaustagegeld