Pferdehalterhaftpflicht

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt.

Pferde sind (ebenso wie Hunde) nicht über in der Privathaftpflicht der Halter versichert. Im Schadenfall müssen sie also persönlich haften, in unbegrenzter Höhe.

Eine eigene Pferde-Haftpflichtversicherung, die im Falle eines Sach-, Personen- oder Vermögenschadens einspringt, ist deshalb sinnvoll.