Abmahnschutz für Ihren Internetauftritt mit Webshop.
Nicht erst seit Corona und den verhängten Lockdownbestimmungen wird der eigene Webshop für Händler immer wichtiger. Überhaupt erkundigen sich viele Kunden heutzutage online über Waren und mögliche Verkaufsstellen. Der Internetauftritt hat sich zu einem wichtigen Standbein entwickelt.
Onlinepräsenzen bergen Risiken. So schreibt die Signal Iduna, daß jeder zweite Händler bereits abgemahnt wurde. Dies liege, so wörtlich, einerseits an einer undurchsichtigen, dynamischen Gesetzeslage bezüglich der Anforderungen an private Websites und andererseits gäbe es spezialisierte Anwälte, die Internetseiten nach Verstößen scannen und Regressansprüche geltend machen.
Der Abmahnschutz der Signal Iduna prüft Ihren Internetauftritt zunächst auf grundlegende Punkte, die dann ggf ergänzt oder geändert werden müssen.
Sollte danach eine Abmahnung bei Ihnen eintreffen, überprüft die Signal diese zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit. Im Falle eines Gerichtsverfahrens werden Ihre Rechte verteidigt und wen notwendig alle anfallenden Abmahngebühren übernommen.
So entsteht für Sie kein zeitlicher, nervenaufreibender und vor allem finanzieller Mehraufwand.
Sollten Sie Ihren Webshop auch auf Plattformen wie zb. ebay oder Amazon betreiben, kann der SI Abmahnschutz auch auf diese Bereiche ausgewertet werden.
Der Versicherungssumme beträgt € 100.000,– ohne Selbstbeteiligung
Der SI-Abmahnschutz bietet Ihnen unter anderem Versicherungsschutz für:
– Veröffentlichungen im Internet (auch in sozialen Medien oder Blogs) im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Ihres Unternehmens
– Ansprüche Dritter auf Schadensersatz wegen Verletzungen von beispielsweise Persönlichkeits- oder Markenrechten
– Ersatz der Gerichts- und Anwaltskosten
– Ersatz der außergerichtlichen Abmahnkosten
– Expertenberatung bei Unterlassungserklärungen
Berechnen Sie den Abmahnschutz der Signal Iduna hier.
Die Produktbroschüre finden Sie hier