Krankentagegeld

Bei gesetzlich krankenversicherten Angestellten zahlt der Arbeitgeber im Falle einer längeren Krankheit 6 Wochen den vollen Lohn weiter. Ab dem 43.Tag übernimmt Ihre Krankenkasse mit Krankentagegeld. Dies entspricht je nach Gehaltshöhe 70 % des Bruttogehaltes, max. 90 % des Nettoeinkommens bzw. max. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze.

Ihre laufenden Lebenshaltungskosten ändern sich aber natürlich nicht.

Eine private Zusatzversicherung für Krankentagegeld stockt den gesetzlichen Betrag auf max 100% des üblichen Nettoverdienstes auf.

Die Höhe können Sie also individuell berechnen und absichern.

Wer krank ist, braucht sich so nicht auch noch Sorgen um seine Finanzen zu machen.

Da Selbstständige und Freiberufler keinerlei Lohnfortzahlungen haben, ist das Krankentagegeld für sie umso wichtiger.